Was kostet eine Gründung?

Wir gründen Ihre AG oder GmbH (Barliberierung) zum Pauschalpreis von CHF 2’500. Darin sind die Notarkosten und Handelsregistergebühren bereits inbegriffen. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und können die Finanzierung genau planen.

Wie läuft eine Gründung ab?

Zuerst erörtern wir gemeinsam Ihre Bedürfnisse und schauen, welche Gesellschaftsform für Sie am besten geeignet ist. Falls Sie bereits eine Idee für einen Firmennamen haben, überprüfen wir, ob dieser noch verfügbar ist. Danach folgt die Ausarbeitung des Gesellschaftszwecks, der Statuten, der öffentlichen Urkunde und die Einzahlung des Gründungskapitals bei einer Bank. Sobald alle Unterlagen ausgearbeitet sind, führt unser Notar die Gründung durch. Danach werden alle Unterlagen an das Handelsregisteramt zur Eintragung eingereicht. Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, können Sie das einbezahlte Gesellschaftskapital auf das Bankkonto Ihrer neu gegründeten Firma transferieren. Falls nötig, melden wir direkt Ihre Unternehmung bei der Mehrwertsteuer an (dies muss ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 geschehen).

Wie lange dauert eine Gründung?

Wenn Sie eine Bargründung planen und Sie bereits bei einer Schweizer Bank Kunde sind, dauert die Gründung in der Regel zwischen 4-6 Wochen. Bei einer Sacheinlagegründung müssen zusätzliche Dokumente erstellt und durch eine Revisionsstelle geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei diesen Belangen und können Ihnen passende Revisionsfirmen vorschlagen. Die Prüfung durch die Revisionsstelle kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Welche Rechtsformen gibt es?

Es gibt unzählige Varianten, eine Unternehmung zu gründen. Von der Einzelfirma, über die Kollektivgesellschaft bis hin zu den Kapitalgesellschaften (AG/GmbH). Entsprechend können auch die Rechtsformen unterschiedlich sein.

Einzelfirma:
Eine Einzelfirma kann nur durch eine Einzelperson besessen werden. Andere Geschäftspartner können nicht daran teilhaben. Zudem bildet die Einzelfirma kein eigenes Rechtsobjekt und der Firmenname muss den Familiennamen enthalten. Das bedeutet, der Inhaber haftet mit dem gesamten Firmen- und Privatvermögen. Die Gründung einer Einzelfirma ist einfach und schnell vorgenommen. Daher kann die Unternehmenstätigkeit innert weniger Tagen aufgenommen werden. Eine Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 vorgeschrieben. Bereits für wenige hundert Franken kann die Firma im Handelsregister eingetragen werden. Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt wie bei allen anderen Unternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000. Eine eigene Steuererklärung wird hier nicht ausgefüllt, sondern fliesst in die private Steuererklärung des Inhabers ein.

Kollektivgesellschaft:
Mehrere Einzelpersonen können sich gemeinsam zu einer Kollektivgesellschaft zusammenschliessen. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch mit der Abkürzung KLG oder Kollektivgesellschaft gekennzeichnet sein. Jeder dieser Teilhaber haftet neben dem Firmenvermögen auch solidarisch mit dem Privatvermögen (analog wie bei der Einzelfirma). Die Kollektivgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen sein. Da diese Unternehmensform jedoch auch eine Personengesellschaft ist, wird keine separate Steuererklärung ausgefüllt, sondern die Deklaration erfolgt bei den Inhabern in der privaten Steuererklärung.

Kapitalgesellschaften:
Die Kapitalgesellschaften bilden eine eigene Rechtsform und können durch mehrere Personen besessen werden. Sie bilden ein eigenes Rechts- und Steuersubjekt. Dies bedeutet, die Gesellschaft haftet nur mit dem Firmenvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Teilhaber. Der Gesellschaftsname kann frei gewählt werden und wird mit dem Zusatz AG oder GmbH ergänzt. Die Eintragung im Handelsregister ist Pflicht. Zudem: Die Kapitalgesellschaft füllt eine eigene Steuererklärung aus und versteuert den Gewinn unabhängig.

Aktiengesellschaft:
Das Mindestkapital einer AG beträgt CHF 100’000, wovon aber mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden müssen. Für den Differenzbetrag gilt eine Nachschusspflicht. Die Inhaber (Aktionäre) sind im Handelsregister nicht ersichtlich. Nur der gewählte Verwaltungsrat und die Zeichnungsberechtigten werden aufgelistet.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
Das Mindestkapital einer GmbH beträgt CHF 20’000. Daher eignet sich diese Gesellschaftsform ideal für Unternehmer, welche nicht über ein grosses Startkapital verfügen. Jedoch sind sämtliche Inhaber der Gesellschaft öffentlich im Handelsregister ersichtlich.

Was ist eine Bar- oder Sacheinlage-gründung?

Bei einer Bargründung liberieren Sie das gesamte Aktien- oder Stammkapital in Bargeld. Dies bedeutet, dass das Geld auf einem Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank deponiert wird und nach der Gründung auf das Firmenkonto überwiesen wird (siehe auch die Frage zur Kapitaleinzahlungsbestätigung).

Bei einer Sacheinlagegründung wird das Gesellschaftskapital teilweise oder ganz in Mobilien, Immobilien oder dergleichen eingebracht. Dies bedeutet, dass z.B. ein Auto oder ein Haus zum Verkehrswert in die Firma eingebracht werden. Dafür erhält der Sacheinleger als Gegenwert die Aktien/Stammanteile und/oder ein Darlehen. Bei dieser Gründungsart benötigt es jedoch eine Revisionsstelle, welche den Wert der einzubringenden Gegenstände bewertet und bestätigt. Daher fallen bei dieser Gründung auch höhere Kosten an. Gerne beraten wir Sie auch bei einer Sacheinlagegründung und führen diese durch.

Wo erhalte ich eine Bestätigung zur Kapitaleinzahlung?

Jede Kapitalgesellschaft muss vor der Gründung das Kapital bei einer Bank hinterlegen. Falls Sie bereits mit einer Bank zusammenarbeiten, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung des Kapitaleinzahlungskontos. Haben Sie noch keine passende Bank gefunden, können wir Ihnen Vorschläge von Banken unterbreiten, mit denen wir bereits zusammenarbeiten. Aber Achtung! Je nach Bankinstitut wird für das Kapitaleinzahlungskonto eine Gebühr verlangt. Diese kann von CHF 100 bis hin zu CHF 500 betragen. Wir helfen Ihnen gerne, die ideale Bank für Sie zu finden, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

Was wird nach der Gründung für ein Support benötigt?

Sobald Ihre Gesellschaft gegründet ist, beginnt erst die Arbeit jedes Unternehmers. Wir helfen Ihnen gerne bei der Führung Ihrer Buchhaltung, bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer, der Finanzplanung und bei vielen weiteren Themen. Fragen Sie uns einfach danach. Auch nach der Gründung helfen wir Ihnen gerne weiter.